Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörungen führen unbehandelt zu fächerübergreifenden Schulschwierigkeiten.
Eine frühzeitige Diagnosestellung ermöglicht eine optimale Intervention.
Wir packen das Problem an der Basis!
Unser therapeutisches Angebot umfasst:
- Einzeltherapie
- Kleinstgruppentherapie (ausschließlich mit geeigneten Therapiepartnern)
Wir arbeiten nach wissenschaftlichen Standards, um Effizienz zu gewährleisten.
Das bedeutet:
- individuelle, auf die spezifischen Beeinträchtigungen des Kindes ausgerichtete Therapieplanung
- evaluierte Therapieansätze und -materialien
- regelmäßige Lernstandskontrollen
Unsere Therapeuten verfügen über eine zertifizierte Ausbildung nach BVL (Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie) oder FiL (Fachverband für integrative Lerntherapie).
Wer stellt die Diagnose?
Die Diagnostik zur Feststellung einer (Lese-)Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie erfolgt bei
- einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- einem Arzt oder Psychotherapeuten mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Wer trägt die Therapiekosten?
Die Therapie wird in Deutschland nicht von Krankenkassen übernommen.
I.d.R. tragen die Betroffenen die Therapiekosten selbst.
In Ausnahmefällen erfolgt eine Kostenübernahme durch das Jugendamt im Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Bitte befragen Sie hierzu Ihr zuständiges Jugendamt sowie Ihren Facharzt/ Psychotherapeuten.
Auch eine Bezuschussung im Rahmen des Bildungspaketes ist in Einzelfällen möglich.
Therapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden.
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